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   VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04   

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https://dejure.org/2004,26362
VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04 (https://dejure.org/2004,26362)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 13.02.2004 - 5 B 7/04 (https://dejure.org/2004,26362)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Februar 2004 - 5 B 7/04 (https://dejure.org/2004,26362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Heilkunde i. S. d. Heilpraktikergesetzes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 HeilprG; § 101 Abs 4 SOG ND; § 11 SOG ND
    Heilkunde; Heilpraktiker; Heilpraktikergesetz; medizinische Fachkenntnis; Synergetik-Profiling; Synergetik-Therapie; Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.02.2003 - 1 BvR 1972/00

    Impfstoffversand- und Werbeverbot verfassungswidrig

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Dem Erlass dieses Verbotes steht nicht das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.10.1994 (BGBl. I. S. 3068), nunmehr in der Fassung des Beschlusses des Bundesverfassungsgericht vom 11.02.2003 (BGBl. I. S. 455), entgegen, für dessen Vollzug gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die Zuständigkeit auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr die Bezirksregierung Braunschweig zuständig ist.
  • BVerfG, 07.08.2000 - 1 BvR 254/99

    Zum Betätigungsfeld von Optikern

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Die Untersagung der Ausübung der sog. Synergetik-Therapie bzw. des sog. Synergetik-Profiling mangels demnach erforderlicher Erlaubnis nach dem HPG stellt sich auch als eine verhältnismäßige, insbesondere geeignete Maßnahme gemäß § 4 Nds. SOG dar (vgl. dazu Beschluss des BVerfG v. 7.8.2000 - 1 BvR 254/99 - DVBl. 2000, 1765 ff).
  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Dazu enthält das Heilpraktikergesetz nämlich keine vorrangige Eingriffsermächtigung (vgl. Urteil des BVerwG v. 11.11.1993 - 3 C 45/91 - BVerwGE 94, 269 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2003 - 8 B 2567/02

    Rechtsradikale Webseiten müssen vorläufig gesperrt werden

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Je nach dem im Einzelnen genau beanstandeten Inhalt der jeweiligen Internetanschrift käme nämlich auch eine sachliche Zuständigkeit der zum Vollzug des o.a. Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens zuständigen oder der Aufsichtsbehörde gemäß § 22 des Mediendienste-Staatsvertrages (vgl. zu deren Bestimmung in Niedersachen den RdErl. des MI vom 25.03.1998, Nds. MBl. 1998, S. 532) i.d.F. des Art. 3 des 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (vgl. zu den Befugnissen dieser Aufsichtsbehörde den Beschluss des OVG Münster vom 19. März 2003 - 8 B 2567/02 - DÖV 2003, 687 ff.) in Betracht; zudem ergäben sich insoweit ggf. abweichende örtliche Zuständigkeiten.
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 25.00

    Arztwerbung; Praxisschild; Akupunktur; Werbeverbot für Ärzte; Hinweis auf

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Denn dieses Gesetz enthält jedenfalls keine Regelungen über die Inhalt eines "Praxisschildes" einer heilkundlich tätigen Person, die zur Ausübung dieser Heilkunde - wie hier die Kläger - nicht befugt ist, sondern überlässt diesen Regelungsbereich dem Berufsrecht des betroffenen Heilkundeberufes (vgl. für Ärzte etwa Urteil des BVerwG v. 5.4.2001 - 3 C 25/00 - DVBl. 2001, 1371 ff) bzw. in Ermangelung eines solchen staatlich verbindlichen Berufsrechts für Heilpraktiker dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht (vgl. für einen Heilshilfsberuf das Urteil des VG Arnsberg v. 27.11.1979 - 7 K 1078/79 - GewArch 1980, 351 f sowie für Heilpraktiker Urteil des VG Schleswig vom 08.09.1994 - 12 A 220/94 - MedR 1995, 85 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1998 - 13 A 5322/96

    Berufsrecht/Heilparktiker: Untersagung der Ausübung der Heilkunde, "Reiki-Spende"

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Wie das Oberverwaltungsgericht Münster (vgl. Urteil vom 02.12.1998 - 13 A 5322/96 - DVBl. 1999, 1057 ff mwN) zutreffend ausgeführt hat, macht das Gesetz demnach keinen Unterschied, ob es sich bei den Krankheiten und Leiden um körperliche oder um solche auch ausschließlich seelischer Natur handelt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2002 - 13 A 1253/01

    Erteilung einer Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Nach § 1 Abs. 1 des (fortgeltenden, vgl. etwa Beschluss des OVG Münster v. 7.2.2002 - 13 A 1253/01 - NVwZ-RR 2003, 428 f mwN) Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz -HPG) v. 17.2.1939 (RGBl. I S. 251) bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will.
  • VG Schleswig, 08.09.1994 - 12 A 220/94
    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Denn dieses Gesetz enthält jedenfalls keine Regelungen über die Inhalt eines "Praxisschildes" einer heilkundlich tätigen Person, die zur Ausübung dieser Heilkunde - wie hier die Kläger - nicht befugt ist, sondern überlässt diesen Regelungsbereich dem Berufsrecht des betroffenen Heilkundeberufes (vgl. für Ärzte etwa Urteil des BVerwG v. 5.4.2001 - 3 C 25/00 - DVBl. 2001, 1371 ff) bzw. in Ermangelung eines solchen staatlich verbindlichen Berufsrechts für Heilpraktiker dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht (vgl. für einen Heilshilfsberuf das Urteil des VG Arnsberg v. 27.11.1979 - 7 K 1078/79 - GewArch 1980, 351 f sowie für Heilpraktiker Urteil des VG Schleswig vom 08.09.1994 - 12 A 220/94 - MedR 1995, 85 f.).
  • VG Oldenburg, 19.07.2002 - 12 A 2199/00

    Heilpraktiker; Teilantworten

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Dies ist nach Ziffer 5.7.2 des zuvor angeführten Runderlasses des niedersächsischen MS vom 22.02.1995 zu Recht (vgl. Beschluss des VG Oldenburg v. 19.7.2002 - 12 A 2199/00 - homepage der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowie Arndt, Heilpraktikerrecht, Ziffer 3.4.4 jeweils mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.1982 - 3 A 1687/78
    Auszug aus VG Braunschweig, 13.02.2004 - 5 B 7/04
    Eine (anderweitige) Zuständigkeit, über diese Frage verbindlich zu entscheiden, besteht nicht; insbesondere ergibt sich eine solche Entscheidung nicht aus der von den Antragstellern vorgelegten Bescheinigung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom April 2003 gemäß § 4 Nr. 21a bb UStG (vgl. zu den Voraussetzungen an eine "ordnungsgemäße" Berufsausbildung i.S.d. Bestimmung das Urteil des OVG Münster v. 8.2.1982 - 3 A 1687/78 - NVwZ 1984, 125 f mwN).
  • VG Arnsberg, 27.11.1979 - 7 K 1078/79
  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 102/04

    Ausübung; Erlaubnis; Gefahrenabwehr; Gesundheitsgefahr; Heilkunde; heilkundliche

    Jeder Klient werde durch ein - bei den Akten befindliches (vgl. Anlage 7 zum Schreiben v. 2.2.2004, Bl. 94 der Gerichtsakte 5 B 7/04 und 5 B 13/04) Merkblatt vor Beginn der Sitzung darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Synergetik-Therapeut über keine medizinische Qualifikation verfüge und kein Heilungsversprechen abgebe, aber "über die hohe Wirksamkeit dieser ganzheitlichen Methode bei anderen Klienten mit ähnlichen Symptomen informiere und Hintergrundauflösung statt Bekämpfung empfehle".

    Nach Darstellung des Klägers im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes liegt der Unterschied zwischen der Synergetik-Therapie und dem Synergetik-Profiling in der Fragestellung (Anlage zum Schreiben des Klägers v. 26.1.2004, Bl. 57 f der Gerichtsakte 5 B 7/04 und 5 B 13/04; vgl. ferner den Abschnitt "Synergetik Profiler" in "Ausbildung zum Synergetik-Therapeut, Sept. 2002, Bl. 106 der Beiakte D zu 5 B 7/04).

    Auch wenn der Kläger im Informationsblatt (Bl. 94 der Gerichtsakte 5 B 7/04 und 5 B 13/04) kein Heilversprechen abgibt, so betont er doch im Folgesatz die hohe Wirksamkeit der von ihm angewandten ganzheitlichen Methode.

    Abzustellen ist auf das dem Gericht vorliegende Merkblatt (Blatt 94 der Gerichtsakte 5 B 7/04 und 5 B 13/04), da - wie bereits ausgeführt - im Rahmen der vorliegenden Anfechtungsklage auf den Zeitpunkt der letzten Entscheidung der Behörde abzustellen ist.

  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 133/04

    Erfordernis einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) für eine

    Durch Beschluss vom 13. Februar 2004 - 5 B 07/04 - stellte das erkennende Gericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruches wieder her, soweit der Klägerin aufgegeben wurde, die Angebote im Internet zu löschen.

    Jeder Klient werde durch ein - bei den Akten befindliches (vgl. Anlage 7 zum Schreiben v. 2.2.2004, Bl. 94 der Gerichtsakte 5 B 7/04 und 5 B 13/04) Merkblatt vor Beginn der Sitzung darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Synergetik-Therapeut über keine medizinische Qualifikation verfüge und kein Heilungsversprechen abgebe, aber "über die hohe Wirksamkeit dieser ganzheitlichen Methode bei anderen Klienten mit ähnlichen Symptomen informiere und Hintergrundauflösung statt Bekämpfung empfehle".

    Nach Darstellung der Klägerin im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes liegt der Unterschied zwischen der Synergetik-Therapie und dem Synergetik-Profiling in der Fragestellung (Anlage zum Schreiben v. 26.1.2004, Bl. 57 f der Gerichtsakte 5 B 7/04 und 5 B 13/04; vgl. ferner den Abschnitt "Synergetik Profiler" in "Ausbildung zum Synergetik- Therapeut, Sept. 2002, Bl. 106 der Beiakte D zu 5 B 7/04).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte und die Akten der Gerichtsverfahren 5 A 102/04, 5 B 07/04 und 8 ME 41/04 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2009 - 8 LC 9/07

    Ausübung von Heilkunde durch einen Synergetik-Therapeuten bzw.

    Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes blieb - soweit hier noch streitig - in erster Instanz erfolglos (vgl. Beschluss des VG Braunschweig vom 13. Februar 2004 - 5 B 7/04 -).
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